Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Die AGB dieses Vertrages gelten auch für zukünftige Verträge, sofern nicht eine Abweichung schriftlich vereinbart wird. Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen, Beschaffenheit, Maße und Leistungsangaben sind nur annähernd und nicht zugesichert, sofern nicht in der Auftragsbestätigung schriftlich etwas anderes niedergelegt wird. Urheberrechte an unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen dürfen auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sofern Aufträge nach Unterlagen des Bestellers durchgeführt werden, versichert er, dass hierdurch keine Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt werden.
- Lieferung und Lieferzeit:
Die angegebene Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn dies in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich niedergelegt worden ist. Ohne eine ausdrückliche Verbindlichkeitserklärung sind die angegebenen Lieferzeiten nur als annähernd zu betrachten. Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Rohstoffen und notwendigen Materialien, verlängern die Lieferzeit – auch bei bestehendem Verzug – angemessen. Wird durch sie die Lieferung erheblich erschwert, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind höchstens 5% des Auftragswerts begrenzt, es sei denn, dass wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Teillieferungen sind zulässig. Sie dürfen einzeln in Rechnung gestellt werden.
- Versand:
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden, auch wenn wir vereinbarungsgemäß die Kosten der Versendung tragen. Werden über die Versendung keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen, so wird sie nach bestem Ermessen ohne Verantwortung für die billigste Verfrachtung bewirkt. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Kunden. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Wird sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung in gutem Zustand franko zurückgegeben, werden ²/3 des berechneten Betrags vergütet. Geht Ware auf dem Beförderungswege in Verlust, so müssen Schadensersatzansprüche vom Empfänger an den Anlieferer gerichtet werden. Beschädigungen, welche die Beförderungsstücke auf dem Versandwege erhalten, muss sich der Empfänger sofort auf dem Lieferschein bescheinigen lassen.
- Zahlungsbedingungen:
Die Preise verstehen sich mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ab Werk zzgl. Der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer. Ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gilt der Tagespreis zum Zeitpunkt der Lieferung. Bei Aufträgen mit Preisvereinbarungen, die später als 12 Wochen nach Vertragsabschluß ausgeführt werden, sind wir berechtigt den Preis unter Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Steigerungen der Material- und Lohnkosten angemessen anzuheben. Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten ist eine Preisänderung ausgeschlossen, sofern die Ausführung des Vertrags innerhalb von 4 Monaten seit Vertragsabschluss erfolgt. Unsere Rechnungen sind – sofern keine anderen Bedingungen vereinbart werden – innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug auszugleichen. Erfolgt der Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, so können 2% Skonto einbehalten werden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Gewähr für rechtzeitige Vorlegung wird nicht übernommen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Kunden gefährdet erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder erste Sicherheiten zu leisten. Mit Ausspruch dieses Verlangens werden sämtliche Forderungen fällig. Wird unserem Verlangen nicht in angemessener Frist entsprochen, können wir die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen und im Übrigen vom Vertrage zurücktreten.
- Gewährleistung, Mängelrügen und Mängelhaftung:
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Bei Kaufleuten finden die §§ 337,378HGB Anwendung. Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach dem Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, schriftlich spezifiziert bei uns eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich zu rügen. Durch Verhandlungen über Beanstandungen wird nicht auf den Einwand verzichtet, dass die Mangelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei. War die von uns erbrachte Leistung mangelhaft oder fehlte ihr eine zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir – sofern im Fall der fehlenden zugesicherten Eigenschaften die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hat den Kunden gegen bestimmte Mangelfolgeschäden abzusichern – wie folgt Gewähr: Wir bessern alle diejenigen Teile unentgeltlich aus oder liefern sie neu, die innerhalb der Gewährleistungsfrist infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – sich als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Soweit die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf Wandlung oder Minderung gehen, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen, wenn die Nachbesserung auf Ersatzlieferung fehlschlägt. Die Gewährleistung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: für Schäden, die durch Reparaturen oder Eingriffe Dritter am Leistungsgegenstand entstehen, für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und ähnlichen Gründen entstanden sind. In Fällen, in denen der Kunde uns nicht die Zeit und Gelegenheit, für die nach unserem billigen Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen gewährt hat, für offensichtliche Mängel, die nicht spätestens 5 Werktage nach dem Eintreffender Ware bzw. der Abnahme der Anlage schriftlich gerügt wurden. Bei Verträgen mit Kaufleuten werden die Kosten der Rücksendung der beanstandeten Ware bzw. des Ausbaus der fehlerhaften Teile nicht erstattet.
- Schadenersatz:
Für Schadensersatzansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung gilt oben Ziffer2. Im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, haften wir nur auf Ersatz desjenigen Schadens, dessen Abwendung mit der Zusicherung bezweckt wurde. Schadensersatzansprüche jeglicher Art wegen Beratungsfehler, wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Montagefehler, wegen Reparaturschäden, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung usw., werden ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Inhabers oder seiner leitenden Angestellten – bei Verträgen mit Nichtkaufleuten auch der Erfüllungsgehilfen – vorliegt. Gelangt der Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15% des Auftragswertes zu berechnen, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass in seinem Fall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Eigentumsvorbehalt:
Bis zum völligen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts haben wir das Recht, die Lieferungen zu den üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen. Im Fall des Verzuges des Kunden sind wir zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren berechtigt, ohne dass hier ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Auf unser Verlangen ist die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden zu versichern und uns die Versicherung nachzuweisen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er die ihm uns gegenüber obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder sonstige Belastungen sind nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung werden bereits jetzt die dem Kunden daraus erwachsenen Forderungen an uns abgetreten, gleichgültig ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterveräußert wird. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis auf Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen hin ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinen Abnehmern bekanntzugeben. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, allgemeine Bestimmungen:
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand für beide Teile – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nach unserer Wahl das Amtsgericht in Rinteln oder das Landgericht in Bückeburg. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Eine Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche bedarf unserer Zustimmung. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sind in den vorstehenden Bestimmungen Sonderregelungen für Kaufleute enthalten, so gelten diese nur für die Verträge, die zum Betrieb von deren Handelsgewerbe gehören. Sollten einzelne Bestimmungen der hier niederliegenden Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der rechtlich unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu setzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.